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  • 23. Juli 2026

    Erhöhung der ImmoESt ab 01.01.2027

    Grundsätzlich fällt bei jeder entgeltlichen Veräußerung einer Immobilie (Grundstück, Wohnung, Haus) für den Verkäufer eine Immobilienertragsteuer an. Die Höhe dieser Steuer hängt von verschiedenen, im Einzelfall zu prüfenden Aspekten ab, insbesondere davon, ob es sich bei der zu verkaufenden Immobilie um sogenanntes „Altvermögen“ (letzter entgeltlicher Erwerb vor dem 31.03.2002) oder „Neuvermögen“ (letzter entgeltlicher Erwerb ab dem 31.03.2002) handelt.

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