22. April 2016
Wichtigste Neuerungen ab 2016
Wichtigste Neuerungen ab 2016:
- Steuersatz erhöht auf 30% (statt 25%)
o bei pauschaler Ermittlung von Altvermögen: 4,2% (statt 3,5%) bzw. 18% (statt 15%)
o Ausnahme für Körperschaften (Gemeinden, Kirchen, …)
- Entfall Inflationsabschlag
(Kürzung des Veräußerungsgewinns um 2% p.a. ab 11. Jahr, max. 50%)
- 5-Jahres-Frist bei Umwidmung (zeitl. u. wirtschaftl. Zusammenhang)
bzw. Besserungsklausel (= rückwirkendes Ereignis)
- Aufteilung der Anschaffungskosten G+B/Gebäude 40/60 (statt 20/80)
Unterschied Altvermögen/Neuvermögen:
- Neuvermögen (letzter entgeltlicher Erwerb nach 31.3.2002)
o Einkünfte (Saldo Kaufpreis abzgl. Anschaffungskosten)
* GrESt, Maklerprovision, Grundbuch-EintragungsGeb, Erschließungskosten, Herstellungs- und
Instandsetzungsaufwendungen
* abzgl. Kosten der Selbstberechnung …
o davon 30% ImmoESt
- Altvermögen (letzter entgeltlicher Erwerb vor 31.3.2002)
o Möglichkeit der pauschalen Einkünfteermittlung:
* Umwidmung bis 31.12.1987 4,2%
* Umwdimung nach 31.12.1987 18%
o oder auf Antrag Behandlung als „Neuvermögen“
-> Ermittlung tatsächlicher Veräußerungsgewinn
- Aufgabe der „Einheitstheorie“ ab 01.04.2012:
o Beispiel 1: Kauf Bauplatz im Jahr 2000, Bau Einfamilienhaus im Jahr 2010:
ges. Liegenschaft Altvermögen
o Beispiel 2: Kauf Bauplatz im Jahr 2000, Bau Einfamilienhaus im Jahr 2013:
G+B Altvermögen; Haus Neuvermögen
Ausnahmen von der ImmoESt:
- Hauptwohnsitz-Befreiung
o Eigenheim/Eigentumswohnung samt 1.000m2 Grund
o 2/3 als HWS, unentgeltliche Nutzung von Angehörigen unschädlich, aber Veräußerer muss
jedenfalls selbst auch dort HWS haben
o 1. Tatbestand: 2 Jahre durchgehend ab Anschaffung
-nicht bei unentgeltlichem Erwerb
-min. 2 Jahre tatsächlicher HWS des Veräußerers
-Toleranzfrist 1 Jahr ab Anschaffung/Bezugfertigstellung und 1 Jahr nach Veräußerung
o 2. Tatbestand 5 Jahre durchgehend innerhalb der letzten 10 Jahre
-unschädlich wenn in den letzten 4 Jahren vermietet
-HWS des Veräußerers darf aber nicht weiter bestehen
o Mietkauf Zeiten als Mieter zählen nicht
o Verkauf von Haus und separates Grundstück, das als Hausgarten genutzt wird von 1.000m2
Befreiung miterfasst
o Verkauf Haus an Bauträger, Verkäufer erhält dafür Geld und Wohnung in neuer Wohnanlage auf
diesem Gst -> HWS-Befreiung
- Herstellerbefreiung
o keine pauschale 2/3-Grenze
o 10 Jahre nicht zur Einkünfteerzielung genutzter Teil ist befreit
o nur der tatsächliche Bauherr (Träger des Baurisikos)
Vater war Bauherr, Kind verkauft keine Befreiung
o im Zweifel entfällt vom Kaufpreis 40% auf Grund u. Boden, 60% auf das Gebäude
- Enteignung
- Flurbereinigung
- Schenkung, GmbH, usw…
Fälligkeit ImmoESt:
* bis zum 15. des zweitfolgenden Monats ab Zufluss
* bei Überschreiten der Anschaffungskosten
* Problem Ratenzahlung