Ihr Notar Mag. Josef Reitter
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27. November 2015

Entwarnung für Betriebsübergaben und Umgründungen

Am 10.11.2015 hat das BMF den Verordnungsentwurf zur Berechnung des sogenannten „Grundstückswertes“, welcher als Bemessungsgrundlage für die neue Grunderwerbsteuer dient, veröffentlicht.

Dieser Verordnungsentwurf enthält:

1.) für die Berechnung der Grunderwerbsteuer einen Hochrechnungsfaktor für Grund und Boden, der für jede einzelne Gemeinde in Österreich separat bestimmt ist;

2.) für die Bewertung von Gebäuden/Wohnungen einen Baukostenfaktor pro m², wobei dieser für Tirol mit € 1.460,-- festgelegt wurde.

Für alle Gebäude, die älter als 20 Jahre sind bzw. welche in den letzten 20 Jahren nicht umfangreich saniert wurden, gibt es Abschläge.

Unter Zugrundelegung dieses Entwurfes ergeben sich folgende (vereinfachte) Berechnungsbeispiele:


  1. Übergabe eines Gewerbebetriebes auf Eigengrund von 800 m² mit Betriebsgebäude (Nutzfläche 500 m²) in Zell am Ziller an Kind:

    Grunderwerbsteuerberechnung:

    2015:
    bei einem angenommenen 3-fachen Einheitswert von € 180.000,--
     - 2 %, sohin € 5.400,--

     2016:
    * für Grund und Boden:
    3-facher Bodenwert x 3 x 800 m² = € 108.000,--
    * für Gebäude:
    500 m² x 1.460 = € 730.000,--
    Grundstückswert gesamt € 838.000,--

     bis € 900.000,-- Freibetrag, daher GrESt € 0,-- 


  2.  Übergabe eines Hotelbetriebes auf Eigengrund von 1.200 m² mit Betriebsgebäude (Nutzfläche 600 m²) in Pertisau an Kind:

    Grunderwerbsteuerberechnung:

    2015:
    bei einem angenommenen 3-fachen Einheitswert von € 150.000,--
    – 2 %, sohin € 9.000,--

    2016:
    * für Grund und Boden:
    3-facher Bodenwert x 5 x 1.200 m² = € 270.000,--
    * für Gebäude:
    € 876.000,--
    davon nur 71,25 % (Ausnahme für Beherbergungsbetriebe),
    sohin € 624.150,--
    Grundstückswert gesamt € 894.150,--

    bis € 900.000,-- Freibetrag, daher GrESt € 0,--


  3. Umgründung des vorangeführten Hotelbetriebes gem. Art. III in eigene GmbH mit Einlage der Betriebsliegenschaft in die GmbH:

    Grunderwerbsteuerberechnung:

    2015:
    vom 2-fachen Einheitswert – 3,5 %, sohin € 10.500,--

    2016:
    0,5 % vom Grundstückswert,
    sohin ca. € 4.470,--


ZUSAMMENFASSUNG:

Die Berechnung der Grunderwerbsteuer ab 2016 wird zwar in allen Fällen viel aufwendiger und komplizierter, jedoch nur im privaten Bereich bei größeren Grundstücken bzw. Gebäuden teurer.
Betriebsübergaben innerhalb der Familie wie auch Umgründungen von Unternehmen in eine andere Rechtsform bleiben jedenfalls begünstigt.

Der endgültige Vertragstext, der im Dezember 2015 in Kraft treten wird, bleibt natürlich abzuwarten.

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