29. November 2021
Entscheidung zu 6 Ob 59/20z des OGH
In einer für die Praxis sehr wichtigen Entscheidung
zu 6 Ob 59/20z bestätigt der OGH, dass nicht nur Übertragungen von
GmbH-Geschäftsanteilen, sondern auch Anbote für eine beabsichtigte
entgeltliche wie unentgeltliche Abtretung sowie Vorverträge der Notariatsaktspflicht
unterliegen.
Die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Formvorschrift führt zur Unwirksamkeit der Einigung über die Abtretung bzw. des einseitigen Anbotes oder der einseitigen Annahmeerklärung.