Ihr Notar Mag. Josef Reitter
Ihr Notar Mag. Josef Reitter

Erbrecht & Verlassenschaftsverfahren

Erbschaftsangelegenheiten gehören zu meiner täglichen Arbeit als Notar. Keiner ist so viel und so eingehend mit diesen Fragen befasst. Vor allem aufgrund unserer Erfahrung als Gerichtskommissär bin ich Spezialist in erbrechtlichen Fragen. Dazu gehört die Errichtung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen sowie die Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverträgen.

 

Testament

Sie wissen, an wen Sie denken wollen. Ihr Notar sagt Ihnen woran Sie denken müssen und wie Sie Streit vorbeugen können.

 

  • Wie errichte oder ändere ich ein Testament?
  • Was ist der Pflichtteil – kann man darauf verzichten?
  • Welche Sicherheiten soll mein Ehepartner oder Lebenspartner haben?
  • Wie sind Erb- und Pflichtteilsansprüche ehelicher und unehelicher Kinder geregelt?
  • Wie kann ich Anordnungen unwiderruflich machen?
  • Wann ist ein Testament gültig?
  • Kann ich jemanden „enterben“?
  • Welche Bedingungen kann ich meinen Erben stellen?
  • Was kann man alles vererben – und wen kann man als Erben einsetzen?

 

Mit dem „letzten Willen“ sollten Sie nicht bis zum letzten Moment warten. Allerdings bedarf die Verfassung eines Testaments nicht nur einer bestimmten Form, sondern es muss auch sichergestellt sein, dass die Anordnungen eindeutig sind und tatsächlich das bewirken, was Sie damit bezwecken.

Wenden Sie sich daher beizeiten an uns, denn nur dann können Sie sicher sein, dass Ihr Testament wirklich Ihrem Willen entspricht – und dieser nicht aufgrund von Unachtsamkeit oder Formfehlern verdreht wird. Dies gilt umso mehr, da die Kosten für die Errichtung niedrig und im Verhältnis zum zu vererbenden Vermögen oft unbedeutend sind.

Durch die Registrierung Ihres Testamentes im Österreichischen Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer kann dieses im Verlassenschaftsverfahren aufgefunden werden und ist garantiert, dass der letzte Wille im Todesfall bekannt wird.

 

Wir bieten Ihnen insbesondere:

  • kompetente Beratung um für Sie die optimale Lösung zu finden
  • Errichtung Ihres Testamentes
  • Verwahrung des Testamentes und dessen Registrierung im Zentralen Testamentsregister

 

Verlassenschaftsverfahren

Im Auftrag des Gerichts

Einer der wichtigsten Aufgabenbereiche des Notars ist die Tätigkeit als Beauftragter des Gerichts (Gerichtskommissär). Als solcher erfüllt der Notar Aufgaben der Gerichtsbarkeit und übt hoheitliche Gewalt aus. Die häufigste und wichtigste Aufgabe als „Gerichtskommissär” ist die Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen.

Nach jedem Todesfall wird in Österreich automatisch vom Gericht ein so genanntes Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Ziel ist, dass alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten im Sinne des Verstorbenen abgewickelt werden und dass das Vermögen an die Erben ordnungsgemäß übertragen wird.


Der Notar als Gerichtskommissär:

  • ist für die verlässliche Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens zuständig
  • stellt sicher, dass dem Willen des Verstorbenen entsprochen wird
  • hilft den Beteiligten unabhängig und unparteiisch bei der Abwicklung des Verfahrens
  • informiert Sie umfassend über ihre Rechte und Pflichten
  • begleitet von der ersten Besprechung (Todesfallaufnahme) bis zur Beendigung des Verfahrens
  • unterstützt Sie als erfahrener Jurist bei der Abwicklung des Erbes, aber auch nach dem Ende des Verlassenschaftsverfahrens (z. B. bei der Eintragung Ihres Eigentumsrechts im Grundbuch oder im Firmenbuch).

 

Vorgehensweise im Verlassenschaftsverfahren:

  1. Welcher Notar für ein Verlassenschaftsverfahren zuständig ist, richtet sich nach einer festen Verteilungsordnung;
  2. Einholen der erforderlichen Informationen insbesondere von Banken, Versicherungen, Spitälern sowie vom Grund- und Firmenbuch und Abfrage des Österreichischen zentralen Testamentsregisters
  3. Errichten der Todesfallaufnahme: zu dieser Erstbesprechung werden vom Notar Personen eingeladen, die über die persönlichen und vermögensrechtlichen Belange des Verstorbenen Bescheid wissen
  4. Falls sich in der Todesfallaufnahme herausstellt, dass eine Verlassenschaftsabhandlung durchzuführen ist, sorgt der Notar für:
  • die objektive und umfassende Aufklärung sämtlicher Beteiligten über ihre jeweiligen Rechte und Pflichten,
  • erstellt gegebenenfalls eine Vermögensaufstellung,
  • nimmt Erbantrittserklärungen entgegen,
  • wirkt bei Erbübereinkommen mit und berät bei diesen,
  • errichtet das Abhandlungsprotokoll und
  • führt das Verlassenschaftsergebnis im Grundbuch durch.

 

Falls ich als Gerichtskommissär nicht zuständig sein sollte, übernehme ich auf Antrag gerne auch die Vertretung der Erben oder führe die Abhandlung auf schriftlichem Wege durch.

 
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