Verlassenschaft, Testament, Übergabe und Schenkung auf den Todesfall, Übergabsvertrag, Wohnrecht, Sozialversicherungsrecht, Pflege im Alter
Rechtsfrieden in der Familie ist von unschätzbarem Wert.
Wir wissen dies zu schätzen und beraten Sie neben familiärer Fragen umfassend im Erbrecht, Zivilrecht und Steuerrecht und beachten die sozialversicherungsrechtlichen Folgen.
Erbschaft, Schenkung und Übergabe gehört zum Kernbereich eines Notars
und kein anderer Rechtsberater ist so umfangreich und eingehend mit
dieser Thematik befasst.
Wir beraten Ihre ganze Familie unparteiischer, sachkundig und kompetent
und bewahren Sie vor späteren teuren Überraschungen und unangenehme
Streitigkeiten.
Wir errichten mit Ihnen Ihr Testament und bewahren Sie vor Formfehlern, welche Ihren letzten Willen ungültig machen würden. Ihr Testamt wird von uns im elektronischen zentralen Testamentsregister des Österreichischen Notariats registriert und von uns im Original in Verwahrung genommen; dabei achten wir natürlich auf strengste Diskretion.
Wir gehen auf Ihre Wünsche und Sorgen ein und gewährleisten etwa bei der Übergabe Ihrer Liegenschaft die Versorgung der Übergeber mit einem Wohnrecht oder sonstigen Sicherheiten.
Als Ihr erfahrener Fachmann denken wir an die Zukunft beraten Sie bei der Übergabe oder Schenkung über die erbrechtlichen Folgen und können Erb- und Pflichtteilsverzichte in der gesetzlich vorgeschriebenen Notariatsaktsform errichten.
Wir bieten Ihnen insbesondere: