Ihr Notar Mag. Josef Reitter
Ihr Notar Mag. Josef Reitter

Partnerschaftsrecht - Lebensgemeinschaften

Der Notar sorgt für eine dauerhafte Basis mit Rechtssicherheit.

Lebensgemeinschaften haben nicht die rechtlichen Wirkungen einer Ehe, sind als solche gesetzlich nicht geregelt und faktisch jederzeit auflösbar. Oft erwerben aber auch Lebensgefährten gemeinsames Vermögen. Daher ist hier das Bedürfnis nach fairen vertraglichen Regelungen besonders groß. Immer mehr Lebenspartner wollen Vereinbarungen treffen, die zumindest in Teilbereichen den rechtlichen Wirkungen einer Ehe nahe kommen – zum Beispiel im Wohnrecht, in Unterhaltsfragen, im Erbrecht oder bei der Vermögensteilung im Trennungsfall.

 

Wir bieten Ihnen insbesondere:

  • objektive Beratung beider Lebensgefährten
  • Hilfe bei der Erzielung einer Einigung
  • verfassen von Regelungen über die Vermögensaufteilung
  • verfassen von Verträgen, durch den die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen beider Partner geschützt sind
  • verfassen von Urkunden betreffend die Versorgung, Wohnungsrechte und das Erbrecht zwischen Lebensgefährten
 
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