Der Notar sorgt für eine dauerhafte Basis mit Rechtssicherheit.
Lebensgemeinschaften haben nicht die rechtlichen Wirkungen einer Ehe, sind als solche gesetzlich nicht geregelt und faktisch jederzeit auflösbar. Oft erwerben aber auch Lebensgefährten gemeinsames Vermögen. Daher ist hier das Bedürfnis nach fairen vertraglichen Regelungen besonders groß. Immer mehr Lebenspartner wollen Vereinbarungen treffen, die zumindest in Teilbereichen den rechtlichen Wirkungen einer Ehe nahe kommen – zum Beispiel im Wohnrecht, in Unterhaltsfragen, im Erbrecht oder bei der Vermögensteilung im Trennungsfall.
Wir bieten Ihnen insbesondere: