Wohnung, Haus, Grundstück, Gesellschaft, Unternehmen, Familienrecht, Scheidungsrecht, Vorsorgerecht, Erbrecht
Rechtssicherheit ist unser Leitgedanke und ein guter Vertrag bildet die Basis dafür.
Der Notar ist als Träger eines öffentlichen Amtes, dem staatliche
Autorität zur Errichtung öffentlicher Urkunden übertragen wurde,
prädestiniert für die Erstellung möglichst objektiver und zur
Streitvermeidung geeigneter Urkunden und Verträge.
Wir bieten die Gesamtabwicklung Ihrer vertraglichen Angelegenheiten.
Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf dem Gebiet der Vertragsverfassung, beispielsweise im Liegenschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht oder Familien- und Steuerrecht.
Zur unserer Tätigkeit gehört neben der Errichtung, Beglaubigung und Beurkundung von Verträgen insbesondere eine umfassende Beratung und Betreuung:
Dazu zählen etwa:
Wir bieten insbesondere: