Zum ersten Mal wurden im Jänner 2017 von der Statistik Austria (Bundesanstalt Statistik Österreich) die durchschnittlichen Immobilienpreise veröffentlicht (http://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/preise/immobilien_durchschnittspreise/index.html), welche bei der Grunderwerbsteuerberechnung im Falle der Ermittlung des Grundstückswertes mithilfe eines geeigneten Immobilienpreisspiegels seither ausschließlich zu verwenden sind.
mehr erfahrenDie mit dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 beschlossene umfassende Reform des österreichischen Erb- und Pflichtteilsrechtes ist am 01.01.2017 in Kraft getreten.
mehr erfahrenAm 01.01.2017 tritt die bisher umfassendste Reform des Erb- und Pflichtteilsrechtes in Kraft.
mehr erfahrenMit Erlass des Finanzministeriums vom 13.05.2016 wurden endlich zahlreiche zunächst noch offene Fragen zur Berechnung der neuen Grunderwerbsteuer geklärt.
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